Zuständigkeit im Brandschutz
Der effektive Brandschutz ist oftmals komplex und erfordert die Einhaltung zahlreicher Richtlinien und Vorschriften. Daher sollte die Verantwortung für verschiedene Aspekte des Brandschutzes innerhalb eines Unternehmens verteilt werden.
Es liegt in der Pflicht des Geschäftsführers, Unternehmers oder Arbeitgebers, sämtliche Brandschutzmaßnahmen umzusetzen und das Team vor möglichen Gefahren zu schützen. Hierbei ist die Expertise eines Brandschutzbeauftragten, der umfassende Kenntnisse in allen relevanten Maßnahmen und Vorschriften besitzt, unerlässlich.
Wissenswertes
Obwohl die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten nicht immer gesetzlich vorgeschrieben ist, ist sie eine kluge Entscheidung, um sowohl finanzielle Verluste als auch Personenschäden zu verhindern. Zudem ist es zwingend notwendig, das gesamte Team für Notsituationen zu schulen. Mitarbeiter, die als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausgebildet sind, spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, in Notfällen effektiv und geordnet zu handeln.
Verbindlichkeit von Brandschutzmaßnahmen
Die Verantwortung für den Brandschutz innerhalb eines Unternehmens obliegt stets der Geschäftsleitung oder dem Betriebsleiter. Gemäß BGB § 618 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen.
Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis dokumentiert die Umsetzung aller baulichen Brandschutzmaßnahmen, die nach Baurecht erforderlich sind. Er wird üblicherweise vom betrauten Statiker oder Architekten erstellt.
Pflicht zum Brandschutznachweis: Der Brandschutznachweis ist unerlässlich und wird sowohl von den Berufsgenossenschaften als auch der örtlichen Feuerwehr überprüft. Ohne diesen Nachweis kann weder eine Betriebserlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt erteilt noch eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen
Die Überprüfung der Brandschutzvorkehrungen erfolgt durch die Feuerwehr und die Brandaufsichtsbehörde im Rahmen von Brandverhütungsschauen. Festgestellte Mängel müssen in der Regel innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens von etwa sechs Wochen behoben werden.
Varianten des Brandschutzes
Vorbeugender und abwehrender Brandschutz: Der abwehrende Brandschutz (z.B. Löschen eines Feuers) obliegt der Feuerwehr, während vorbeugende Maßnahmen sicherstellen sollen, dass Brände gar nicht erst entstehen.
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz umfasst alle bei Bau oder Renovierung getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung einer raschen Brandausbreitung, wie den Einsatz von brandhemmenden Baustoffen und die Installation von Brandschutztüren und -fenstern.
Anlagentechnischer Brandschutz
Dieser Bereich umfasst fest installierte technische Anlagen wie Brandmelde- und Sprinkleranlagen, welche die Entstehung bzw. Ausbreitung von Bränden verhindern sollen.
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz fokussiert sich auf die Erstellung von Regeln, Konzepten und Fluchtplänen sowie auf die Organisation des Verhaltens im Brandfall. Dafür sollten Unternehmer einen Brandschutzbeauftragten benennen, der mit regelmäßigen Evakuierungsübungen zur Sicherheit der Belegschaft beiträgt.